Schwarze Liste der USA (Zeitungsartikel 1991 und Liste von 1941)
Vertrag Emofil, Wien
Rentabilität von Kinotheatern, überarbeiteter Entwurf zum Thema, Wirtschaftsausschuss der Eidg. Filmkommission Planung - Lichtspieltheater, Dr. O Streicher, Juli 1975
Die Übermittlung urheberrechtlich geschützter Werke von hotelinternen Zentralen mittels Draht in die Hotelzimmer nach schweizerischen Urheberrecht (Gutachten, undatiert)
Akten der Columbus Film AG, Korrespondenzen, Unterlagen, Programme, Zeitungsartikel u.a. zur in Lugano stattfindenden Rassegna del Film Italiano / Festwoche des italienischen Films / Festival du film italien
Protokolle des Ausschusses der Schweizerischen Filmkammer für das Studium wirtschaftlicher Fragen, Korrespondenzen u.a. zur Schweizer Filmproduktion und deren Förderung, Zeitungsartikel zur und Korrespondenzen mit Praesens Film AG.
Korrespondenzen mit der Reichsfilmkammer, Deutschland, und weitere Unterlagen zur Lieferung deutscher Filme; Korrespondenzen zur Filmkontingentierung mit dem Eidgenössischen Departement des Innern (EDI), Bundespräsident Etter u.a.
Verfügung über die Festsetzung von Individualkontingenten für die Einfuhr vom Spielfilmen vom 7. Juli 1939
Korrespondenzen zwischen dem Filmverleiherverband in der Schweiz, Dr. W. Sautter, Columbus-Film A.G. u.a. zur Neuverankerung der Filmkontingentierung 1951-1953
Akten zur Filmkontingentierung 1937-1939
Brief der Tobis Film-Verleih A.G an die Schweizerische Filmkammer, Zürich, 28. November 1938
Unterlagen des Ausschusses für das Studium wirtschaftlicher Fragen, Akten zur Einführung der Kontingentierung, Entwürfe, Rundschreiben, Mitteilungen, Protokolle, Korrespondenzen u.a.
Serie zur Schweizerischen Filmkammer, Ausschuss für das Studium wirtschaftlicher Fragen sowie zur Columbus Film AG: Diese Unterlagen betreffen hauptsächlich die 1939 eingeführte Filmkontingentierung, die Werner Sautter in seiner Funktion als Präsident des Wirtschaftsausschusses der Filmkammer mitverantwortete. Die Filmkontingentierung als gesetzliche Regulierung des Filmimports und Filmverleihs sah eine Bewilligungspflicht für die Spielfilmeinfuhr, eine Regelung der Anzahl zu importierenden Filme durch die Verleiher sowie eine Kontrolle der zugelassenen Verleiher vor. Sie wurde politisch und wirtschaftlich begründet. Die Kontingentierung wurde später im Bundesgesetz über das Filmwesen vom 28. September 1962 verankert und mit der Neufassung der Filmverordnung am 24. Juni 1992 in eine generelle Verleihbewilligung und Meldepflicht überführt. Mit der Neufassung des Filmgesetzes vom 14. Dezember 2001 wurde die Kontingentierung ganz aufgehoben. Werner Sautter beschäftigte sich sowohl in seiner Funktion als Direktor der Columbus Film AG als auch als Vertreter der Filmkammer mit der Filmkontingentierung. Akten zu den beiden Organisationen waren nicht getrennt abgelegt. Die Serie 02 umfasst daher alle überlieferten Unterlagen zu beiden Organisationen und enthält auch die Dossiers 06 und 07 zu anderen Themen.
In diesem Dossier wurden in verschiedenen Ordnern und Briefcouverts überlieferte Akten zur Sektion Film und zur Filmzensur zusammengeführt. Enthält u.a. Reglemente, Weisungen, Vorschriften, Verfügungen, Befehle, Mitteilungen, Berichte, Filmlisten, Zeitungsartikel, Formulare und einzelne Zensurverfügungen, Korrespondenzen auch zur Filmkammer und Kontingentierung. Originale Beschriftungen der Ordner und Couverts:
Allgemein Presse und Funkspruch Sektion Film (mit alphabetischem Register, 2 Jurismappen)
Armeestab Abteilung Presse und Funkspruch, Sektion Film, Akten
Filmzensur 1939/1945
Sektion Film
Amtliche und militärische Verfügungen
Privatakten von Herrn Dr. Sautter 12.10.1949 (enthält u.a. Abhörprotokolle Telefonate)
Fall Hausammann (enthält u.a. Unterlagen zu Gerichtsfällen, Korrespondenzen und Akten zu Hptm. Hans Hausammann, Zensurverfügung (Durchschlag) zum Film Wehrhafte Schweiz)
Serie mit allen Dokumenten, die der Sektion Film des Armeestabs, Abteilung für Presse und Funkspruch zugeordnet werden konnten. Diese betreffen die gemäss Bundesratsbeschluss und Grunderlass des Armeestabs vom 8. September 1939 in der Schweiz eingeführte Zensur. Die allgemeine Vorschrift über die Zensur von kinematographischen Filmen trat am 22. September 1939 in Kraft. Mit der Durchführung der Zensur wurde die Sektion Film der Abteilung für Presse und Funkspruch beauftragt. Werner Sautter stand der Sektion Film von 1939 bis am 10. April 1943 [?] vor. Die Zensur wurde am 18. Juni 1945 abgeschafft.
Es handelt sich nicht um einen umfassenden Bestand, sondern um Handakten von Werner Sautter zu verschiedenen Organisationen, in denen er tätig war. Der Bestand ist in zwei Serien geordnet. Die erste Serie umfasst die Akten zur Sektion Film des Armeestabs, Abteilung für Presse und Funkspruch. Die zweite Serie enthält Akten zur Schweizerischen Filmkammer, Ausschuss für das Studium wirtschaftlicher Fragen sowie zur Columbus Film AG.